Impressum & AGBs
Impressum und AGBs
Verantworlich für den Inhalt dieser Website
Markus W. Lambrecht
Buchenweg 17
34379 Calden
Telefon 0 56 77.92 102 72
Telefax: 0 56 77.20 74 92
eMail:
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USt.-IdNr.: DE174040543
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Markus W. Lambrecht (im folgenden 'der Fotograf' genannt) übernommenen Aufträge. Nach erstmaliger
wirksamer Vereinbarung gelten sie auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen. Mangels ausdrücklicher Bestätigung erfolgt Anerkennung durch
Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferung. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. Eine Gegenbestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB wird nur verbindlich, wenn sie von dem Fotografen ausdrücklich und
schriftlich anerkannt werden.
3. „Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie
erstellt wurden oder vorliegen. ( Daten CD/DVD, digitalisierte Aufnahmen, Negative, Papierbilder, usw.)
II. Ausfallhonorar, Leistungsstörung
1. Ihre Anmeldung / Buchung ist verbindlich und Sie erkennen damit die allgemeinen Bedingungen an.
2. Für die Stornierung gebuchter Termine kann der Fotograf Schadensersatz wie folgt geltend machen:
Hochzeit, Taufe, Eventfotografie:
- bis 12 Wochen vor Termin 30%
- bis 8 Wochen 50% des vereinbarten Honorars
- unter dieser Zeit ist die volle Höhe des vereinbarten Honorars zu zahlen.
Portrait:
- bis 48 Stunden vor dem gebuchten Termin - keine Gebühr
- bis 24 Stunden vor dem gebuchten Termin 50% des Aufnahmehonorars
- ab 24 Stunden vor dem gebuchten Termin - Aufnahmehonorar nach Preisliste
Kinderaufnahmen:
-keine Gebühr
3. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer
Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte
Lichtbilder kann der Fotograf, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
4. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht
sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den
vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass de Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder
Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann das STUDIO auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
6. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt worden sind. der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
III. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an ihren Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache
Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Sofern die Nutzungsrechte nach gesondert zu schließender Vereinbarung übertragen sind, so gehen diese erst nach vollständiger Bezahlung des
Honorars an Markus W. Lambrecht über.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden
Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu
werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt zum Schadensersatz.
7. Die Originale verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Originale an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
IV. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern von Markus W. Lambrecht im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht
nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen
Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf
Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch der Fotograf.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die auf elektronischem Wege hergestellt wurden, bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung durch der Fotograf.
4. der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt werden, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Wurden dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung dem Fotografen
verändert werden.
8. der Fotograf hat das Recht alle Aufnahmen, so nicht ausdrücklich anders vereinbart, zur Eigendarstellung und Werbemaßnahmen für Markus W.
Lambrecht , auch in Kooperation mit Partnern, unentgeltlich zu nutzen.
V. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modelhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten etc.) werden separat berechnet. Gegenüber
Endverbrauchern weist das STUDIO die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
2. Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 7 (in Worten:
sieben) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Markus W. Lambrecht bleibt vorbehalten, den Verzug
durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum der Fotografin.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen
bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der
Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Markus W. Lambrecht behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene
Arbeiten.
VI. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an das Studio übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei
Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die
auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen.
Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls
Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung der Räume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. der Fotograf verpflichtet sich, alle ihr im
Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der vom Fotografen hergestellten Lichtbilder auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich
übertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern von ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung. Entsteht durch
Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten
Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name Markus W. Lambrecht mit den
Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe
auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der
Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, der Fotograf mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er
einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
X. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich nur
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. der Fotograf haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die der Fotograf durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Schäden an
Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf - wenn nichts anderes vereinbart wurde - nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. der Fotograf verwahrt die Originale sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die aufbewahrten Originale nach drei Jahren seit Beendigung
des Auftrags zu vernichten.
3. der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann
bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
5. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der
Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
XI. Schlussbestimmungen
1. Der Betriebssitz ist Erfüllungsort und Gerichtsstand
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.
4. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehreren Bestimmungen dieser AGB berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame
Bestimmung wird durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung ersetzt, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt.
Stand 05-2011

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